Die neue EU-Verpackungsverordnung – das müssen Hersteller wissen

Das Jahr 2025 markiert für viele Hersteller in Europa einen entscheidenden Wendepunkt. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) reformiert die Europäische Union das gesamte Verpackungs- und Kennzeichnungswesen. Ziel ist es, Verpackungsabfälle drastisch zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft langfristig zu stärken.

 

Für produzierende Unternehmen bedeutet das tiefgreifende Veränderungen in der Etikettierung und Kennzeichnung. Neue Pflichten, mehr Transparenz und der verstärkte Einsatz digitaler Technologien machen die Etikettierung komplexer – aber auch effizienter und nachhaltiger. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern durch modernisierte Prozesse auch wirtschaftlich profitieren.

 

Die neue EU-Verpackungsverordnung im Überblick

Die EU-Verpackungsverordnung löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab und wird ab 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten. Sie schreibt vor, dass Verpackungen künftig klar erkennbar aus recyclingfähigen Materialien bestehen müssen und dass deren Zusammensetzung transparent auf dem Etikett erkennbar ist. Ziel ist es, einheitliche Standards innerhalb der EU zu schaffen, die sowohl Umweltschutz als auch fairen Wettbewerb fördern.

 

Besonders relevant für die Industrie ist die Einführung der sogenannten Recyclingkennzeichnung: Hersteller müssen künftig angeben, aus welchen Materialien ihre Verpackung besteht und wie diese recycelt werden kann. Hinzu kommt der digitale Produktpass (Digital Product Passport, DPP). Über QR- oder DataMatrix-Codes auf der Verpackung erhalten Kunden und Behörden künftig Zugriff auf detaillierte Produktinformationen – von Materialzusammensetzung über Herkunft bis hin zu Umwelt- und Recyclingdaten.

 

Diese Entwicklung macht die Etikettierung zu einem zentralen Informationsinstrument. Systeme von bema Etikettiertechnik sind bereits darauf ausgelegt, variable Daten automatisch zu drucken und mit digitalen Produktdatenbanken zu verknüpfen – ein entscheidender Vorteil, wenn Transparenz zur Pflicht wird.

Neue Anforderungen an Nachhaltigkeit und Umweltkennzeichnung

Mit der Einführung der EU-Verpackungsverordnung verschärfen sich auch die Regeln für sogenannte Green Claims. Umweltversprechen auf Verpackungen oder Etiketten dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie auf nachweisbaren, zertifizierten Fakten basieren. Begriffe wie „recycelbar“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ müssen belegt und nachvollziehbar dokumentiert sein.

 

Für viele Unternehmen bedeutet das eine Neuausrichtung ihrer Kennzeichnungsstrategie. Es reicht nicht mehr, grüne Symbole oder Schlagworte zu verwenden – jede Angabe muss überprüfbar sein. Moderne Etikettiersysteme von bema bieten hierfür variable Druckfunktionen, mit denen sich Zertifikatsnummern, QR-Codes oder Prüflogos direkt auf das Etikett bringen lassen. Dadurch bleibt die gesamte Lieferkette nachvollziehbar, und Unternehmen erfüllen die neuen Dokumentationspflichten automatisch.

 

Rückverfolgbarkeit und digitale Transparenz

Ein weiterer zentraler Bestandteil der EU-Verpackungsverordnung ist der Aufbau einer vollständig transparenten Lieferkette. Der digitale Produktpass wird künftig die Verbindung zwischen Hersteller, Zulieferern und Kunden bilden. Er ermöglicht es, die Herkunft und Zusammensetzung eines Produkts jederzeit digital nachzuverfolgen.

 

Für die Etikettierung heißt das: Jede Maschine, die Etiketten druckt oder aufbringt, wird Teil des Informationsflusses. Systeme müssen in der Lage sein, Daten aus ERP- oder MES-Systemen zu übernehmen und direkt auf das Etikett zu übertragen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die aufgedruckten Informationen immer aktuell und korrekt sind.

 

Die bema Etikettiertechnik GmbH hat diesen Bedarf erkannt und bietet Etikettierlösungen, die sich nahtlos in bestehende Produktions- und IT-Infrastrukturen integrieren lassen. Die Systeme drucken dynamisch generierte Codes, die alle relevanten Produktinformationen enthalten – und stellen so sicher, dass Unternehmen den Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung vollständig gerecht werden.

Nationale Umsetzung und Pflichten für Unternehmen

Auch wenn die EU-Verpackungsverordnung unmittelbar gilt, wird sie in Deutschland durch Anpassungen im Verpackungsgesetz (VerpackG) und über die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) konkretisiert.

 

Für viele Unternehmen bleibt die Registrierungspflicht bestehen, gleichzeitig werden aber zusätzliche Nachweispflichten für recyclingfähige Verpackungen eingeführt. Das bedeutet: Etiketten und Verpackungen werden künftig stärker kontrolliert. Fehlerhafte oder unvollständige Kennzeichnungen können nicht nur zu Abmahnungen führen, sondern auch Bußgelder von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Gerade im Mittelstand ist es daher wichtig, frühzeitig zu prüfen, ob bestehende Kennzeichnungen den neuen Anforderungen entsprechen.

 

Die bema Etikettiertechnik GmbH unterstützt Unternehmen dabei, rechtssichere Lösungen umzusetzen – von der technischen Anpassung der Etikettiermaschinen bis zur Integration in digitale Systeme, die gesetzeskonforme Daten automatisch bereitstellen.

 

Investieren mit Förderung: Nachhaltigkeit wird belohnt

Die Umstellung auf neue Etikettiermaschinen oder digitalisierte Systeme ist eine Investition – sie kann sich jedoch doppelt lohnen. Der Staat unterstützt die Modernisierung über Programme wie BAFA – Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, KfW Umwelt & Energieeffizienz sowie das EU-Life-Programm. Diese Förderungen können bis zu 40 % der Investitionskosten abdecken.

 

bema begleitet Kunden dabei nicht nur technisch, sondern auch strategisch. Auf Wunsch werden auch Kontakte zu Fördermittelberatern vermittelt und die notwendigen technischen Nachweise bereitgestellt, um die Förderung erfolgreich zu beantragen.

Rechtssicherheit durch Innovation

Die EU-Verpackungsverordnung verändert die Etikettierung grundlegend – sie ist aber keine reine Pflicht, sondern eine Chance für mehr Effizienz, Transparenz und Nachhaltigkeit. Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich nicht nur rechtlich ab, sondern schaffen eine moderne, zukunftssichere Produktionsumgebung.

 

Mit ihrer Erfahrung und technologischen Kompetenz ist die bema Etikettiertechnik GmbH der richtige Partner, um die neuen Anforderungen erfolgreich in die Praxis umzusetzen. Von der Analyse der bestehenden Prozesse bis zur Installation digital vernetzter Etikettiermaschinen begleitet bema mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg in die nächste Generation der industriellen Kennzeichnung.

 

Bereiten Sie Ihre Produktion rechtzeitig auf die EU-Verpackungsverordnung vor – mit Lösungen, die Compliance und Effizienz vereinen.

 

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    Häufig gestellte Fragen zur EU-Verpackungsverordnung

    1Was ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?
    Die EU-Verpackungsverordnung, auch Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) genannt, ist eine neue EU-weite Regelung, die ab 2026 direkt in allen Mitgliedstaaten gilt. Sie soll Verpackungsabfälle reduzieren, das Recycling fördern und einheitliche Standards für Materialkennzeichnung und Wiederverwendung schaffen.
    2Wen betrifft die EU-Verpackungsverordnung?
    Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die Produkte herstellen, verpacken oder vertreiben – vom Lebensmittelhersteller über den Chemieproduzenten bis zum Maschinenbauer. Besonders betroffen sind Betriebe, die Verpackungen in Verkehr bringen oder Kennzeichnungspflichten erfüllen müssen.
    3Welche neuen Kennzeichnungspflichten kommen auf Hersteller zu?
    Hersteller müssen künftig auf Etiketten klar angeben, aus welchen Materialien ihre Verpackung besteht und wie diese recycelt werden kann. Zusätzlich werden QR- oder DataMatrix-Codes Pflicht, die Informationen zu Material, Herkunft und Nachhaltigkeit digital bereitstellen (Digital Product Passport).
    4Wie beeinflusst die EU-Verpackungsverordnung die Etikettierung?
    Etiketten werden zum zentralen Informationsträger der Verpackung. Neben klassischen Produktinformationen müssen sie künftig auch digitale Daten enthalten, die den Recycling- und Nachhaltigkeitsstatus dokumentieren. Moderne Etikettiermaschinen – wie die Systeme von bema Etikettiertechnik GmbH – sind bereits auf diese Anforderungen ausgelegt.
    5Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
    Unternehmen, die die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung nicht erfüllen, riskieren Bußgelder bis zu 100.000 Euro, Abmahnungen und im schlimmsten Fall Verkaufsverbote. Besonders gefährdet sind Betriebe, die noch mit veralteten Etikettiersystemen arbeiten.
    6Gibt es Förderungen für die Umstellung auf konforme Etikettierung?
    Ja. Investitionen in energieeffiziente oder digitalisierte Etikettierlösungen werden über Programme wie BAFA, KfW Umwelt & Energieeffizienz oder das EU-Life-Programm gefördert. bema unterstützt seine Kunden bei der technischen Vorbereitung und vermittelt Kontakte zu Fördermittelberatern.
    7Wie kann bema Etikettiertechnik GmbH unterstützen?
    bema bietet praxisgerechte Lösungen für die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung – von der Analyse bestehender Prozesse über die Integration digitaler Schnittstellen bis hin zu Maschinen, die QR-Codes, Recyclingkennzeichnungen und variable Daten vollautomatisch drucken.